Hier kannst du dich und deine Gruppe final für das Bundespfingstlager vom 07.-09. Juni 2025 anmelden!
Bitte sende uns alle Unterlagen gesammelt bis zum Anmeldeschluss am 2. Mai 2025 an bundespfingstlager@kinderfreunde.at mit dem Betreff „Anmeldung Bundespfingstlager“. Wir freuen uns schon jetzt auf eine unvergessliche Zeit mit euch!
Checklisten für die Anmeldung:
1. Online-Formular
Wenn du noch keine Voranmeldung gemacht hast, bitten wir dich auch dieses Onlineformular auszufüllen. Damit behalten wir den Überblick welche Gruppen kommen wollen!
2. Senden der Unterlagen
Sobald dir alle Personen deiner Delegation bekannt sind, und du alle nötigen Unterlagen für die Anmeldung hast, schicke uns die gesammelten Unterlagen an bundespfingstlager@kinderfreunde.at mit dem Betreff „Anmeldung Bundespfingstlager“.
Unterlagen für Anmeldung:
Diese Dokumente benötigst du für die Anmeldung und müssen spätestens bis 02. Mai 2025 bei uns eingegangen sein.
- Camp-Vertrag
- Selbstverpflichtungserklärung von allen Betreuungspersonen deiner Delegation
- Aktuellen Jugend-Strafregisterauszug (nicht älter als 24 Monate) für jede Person mit Betreuungsverantwortung sowie alle Personen über 18 Jahre.
-->Eine Strafregisterbescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge wird nur persönlich ausgestellt. Dafür musst du eine Bestätigung ihrer Ortsgruppen oder Landesorganisation vorlegen, dass du für die Kinderfreunde tätig bist/sein wirst. Bitte nimm dafür dieses Formular ausgefüllt mit:
Bestätigung des Dienstgebers für die Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge"
Bitte beachten!
Alle Personen mit Betreuungsverantwortung müssen sich die folgenden Dokumente durchlesen. Es ist wichtig, dass alle auf dem gleichen Stand sind, damit wir gemeinsam ein sicheres Bundespfingstlager für alle Teilnehmenden sicherstellen können. - Veranstaltungskonsens der Roten Falken Österreich
- Kinderschutzrichtlinien der Kinderfreunde Österreich
(Die Kinderschutzrichtlinien der Kinderfreunde Österreich werden derzeit überarbeitet. In Kürze werden die aktualisierten Richtlinien auf unserer Homepage veröffentlicht) - Jugendschutzgesetz des Landes Niederösterreich (insbesondere §11-25)