Die Verfassung der Kinderrepublik_09 in Döbriach
§1
Die Kinderrepublik Döbriach ist eine Demokratie, alle Macht geht vom Volk aus.
§2
Die Regeln und Gesetze der Kinderrepublik werden im Dö-Parlament diskutiert und beschlossen. Zur Wahl dieses Parlaments ist jede*r Campteilnehmer*in stimmberechtigt.
§3
Die Abgeordneten zum Dö-Parlament werden aus den einzelnen Dörfern entsandt, jede*r Campteilnehmer*in kann sich zur Wahl aufstellen lassen.
§4
Um ein Gesetz zu beschließen oder zu ändern, muss mehr als die Hälfte der Abgeordneten zum Dö-Parlament dafür stimmen. Bei Änderungen an dieser Verfassung muss mehr als zwei Drittel der Abgeordneten dafür stimmen.
§5
Die Kinderrepublik Döbriach bekennt sich zum Völkerrecht, das von der weltweiten Staatengemeinschaft vorgegeben ist und bewegt sich innerhalb dieses Rahmens.
§6
Das Dö-Parlament besteht aus 30 Abgeordneten. Die Abgeordneten pro Dorf werden nach der Anzahl der Kinder im jeweiligen Dorf errechnet. Pro Dorf wird ein*e Betreuer*in ins Dö-Parlament gewählt.
§7
Die Abgeordneten eines Dorfes sind die Vertreter*innen dieses Dorfs im Camp und haben sowohl beim zentralen (campweiten) Programm Mitspracherecht, als auch bei den Programmpunkten, die sich innerhalb eines Dorfes abspielen.
§8
Jeden Morgen trifft in jedem Dorf eine Dorfversammlung bestehend aus allen Campteilnehmer*innen eines Dorfes zusammen, wo die wichtigsten Informationen weitergegeben und dorfinterne Entscheidungen getroffen werden.
§9
Der*die höchste Repräsentant*in im Camp ist der*die Dö-Präsident*in. Diese Person hat Einspruchsrecht bei den Entscheidungen des Dö-Parlaments, hat jedoch nur die Aufgabe, in Notfällen einzugreifen, um Schaden abzuwenden.
§10
Auch in jedem Dorf gibt es eine*n Dorfpräsident*in, die Einspruchsrecht für Notfälle hat und die Abgeordneten in ihrer Arbeit unterstützt und berät.
§11
Das Parlament hat 4 verschiedene Aufgabenbereiche zu bearbeiten. Für jedes Aufgabengebiet bildet sich aus dem Kreis der Abgeordneten eine Arbeitsgruppe, die sich mit den aktuellen Themen auseinandersetzt und Gesetzesvorschläge erarbeitet. Die Aufgabenbereiche (Ministerien) sind: Programmministerium, Aktionsministerium, Infrastrukturministerium und Jugendministerium. Jede Arbeitsgruppe wählt aus ihrer Mitte eine*n Sprecher*in (Minister*in).
§12
Das Parlament wählt aus dem Kreis der Abgeordneten eine*n Kanzler*in, der*die die Arbeit der Ministerien koordiniert und leitet. Er*Sie trifft sich regelmäßig mit den Minister*innen und ist der*die Vertreter*in der Regierung (Kanzler*in & Minister*innen) und des Parlaments nach außen.
§13
Das Dö-Parlament kann sich durch Mehrheitsentscheidung selbst auflösen oder per Unterschriftenaktion von mehr als der Hälfte aller Campteilnehmer*innen abgewählt werden. Wenn das Dö-Parlament aufgelöst oder abgewählt ist, muss spätestens am nächsten Tag eine Neuwahl stattfinden.