Kinderschutz

Kinderschutzkonzept

Überall dort, wo Kinder und Jugendliche ihre Zeit verbringen, wo sie spielen, lernen und sich ausprobieren, gilt es, sie vor Gewalt, Ausbeutung, sexuellem Missbrauch, Machtmissbrauch und anderen Kindeswohl-Missständen zu schützen. Für uns Rote Falken und Kinderfreunde sind daher klare Richtlinien und Handlungsanleitungen in unserem Alltag mit Kindern und Jugendlichen wichtig.

Mit unserem Kinderschutz-Konzept setzen wir ein klares Zeichen und ein Signal dafür, dass unsere freizeitpädagogischen Angebote in jeder Betreuungssituation ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche sind und, dass die damit verbundene Haltung wirklich unabdingbar für die pädagogische als auch freizeitpädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist.

Das Kinderschutzkonzept findest du hier.

 

Selbstverpflichtungserklärung

Die Arbeit mit Kindern lebt durch vertrauensvolle Beziehungen von Menschen untereinander. Durch diese Beziehungen wollen wir Kindern und Jugendlichen Selbstbewusstsein vermitteln, ihre Identität stärken und sie befähigen, eine gesunde Beziehung zu sich selbst und zu anderen zu entwickeln und zu leben. Das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und in die Beziehung zu anderen Menschen soll gestärkt werden.

Jede volljährige Person (ob in Betreuungsverantwortung oder nicht) muss eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben und zur Anmeldung beilegen.

Die Selbstverpflichtungserklärung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Wiener Kinderfreunde findest du hier

 

Strafregisterauszug

Um beim Landespfingstlager 2026 der Roten Falken Wien & Kinderfreunde Burgenland tätig sein zu können, müssen alle Teilnehmer*innen ab 18 Jahren einen besonderen Strafregisterauszug für Kinder- und Jugendfürsorge (§ 10 Abs. 1a) erbringen. Dieser darf nicht älter als sechs Monate sein und ist alle drei Jahre wieder neu zu erbringen. Der Strafregisterauszug muss der Gruppenleitung gezeigt werden, darf aber aus datenschutzrechtlichen Regelungen nicht eingesammelt werden. Die Gruppenleitung bestätigt auf der Gruppenanmeldung, dass sie den Strafregisterauszug aller teilnehmenden Personen über 18 Jahren beim Landespfingstlager 2026 eingesehen hat und bestätigt, dass keine relevanten Eintragungen vorliegen. Die Strafregisterbescheinigung der Gruppenleitung wird in Kopie oder Originalform mit der Gruppenanmeldung mitgeschickt. 

 

Einen unterschriebene Beilage für die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge kannst du dir im Falkenbüro abholen.